Leitfaden
Bautagebuch: Pflicht oder Vertrag?
Eine allgemeine gesetzliche Pflicht des Auftragnehmers, ein Bautagebuch zu führen, haben wir weder im BGB noch in der VOB/B noch in der HOAI gefunden. Ob Sie eines führen müssen, in welcher Form und wer es gegenzeichnet, ergibt sich deshalb in erster Linie aus Ihrem Vertrag, der Baubeschreibung und den Aufgaben, die die Beteiligten übernommen haben. Verlangt Ihr Vertrag ein Bautagebuch, prüfen Sie auch, wem und in welchem Rhythmus Sie die Berichte vorlegen, etwa wöchentlich der Bauüberwachung, und vermerken Sie jede Übergabe.
Die HOAI nennt das Bautagebuch ausdrücklich, allerdings auf der Seite der Planer: In Anlage 10, Leistungsphase 8 (Objektüberwachung), gehört zu den Grundleistungen die Dokumentation des Bauablaufs, zum Beispiel in einem Bautagebuch. Die HOAI regelt die Honorare von Architekten und Ingenieuren; sie verpflichtet nicht die ausführende Firma. Führt die Objektüberwachung ein Bautagebuch, ersetzt das nicht Ihre eigene Dokumentation als Auftragnehmer.
Unabhängig von einer Pflicht ist das Bautagebuch der wichtigste Nachweis der Bauleitung. Wer Behinderungen, Anordnungen, Wetter und Personal Tag für Tag festhält, kann später zeigen, warum ein Termin nicht zu halten war oder welche Zusatzleistung angeordnet wurde. Angaben, die erst Wochen später aus dem Gedächtnis rekonstruiert werden, lassen sich dagegen kaum belegen.
So führen Sie den Bautagesbericht
Bewährt hat sich ein Blatt je Arbeitstag, ausgefüllt am Ende der Schicht, solange Namen, Stunden und Uhrzeiten noch feststehen. Wer den Bericht auf den nächsten Morgen verschiebt, schätzt bereits.
In unserer Vorlage tragen Sie die Tageswerte im Blatt Bautagesbericht ein; die grauen Zellen berechnen Arbeitsstunden, Ausfall und Auslastung. In die Wochenübersicht übertragen Sie die Tagessummen; sie führt die Stunden seit Baubeginn fort. Namen und Angaben bleiben in Ihrer Datei; der Rechner speichert einen Entwurf nur lokal in Ihrem Browser und sendet nichts.
Unterschreiben Sie den Bericht als Bauleiter und lassen Sie ihn gegenzeichnen, wenn Ihr Vertrag das vorsieht. Klären Sie zu Beginn, was die Gegenzeichnung bedeuten soll: Kenntnisnahme oder Bestätigung der Angaben. Legen Sie die Berichte nach Datum ab, zusammen mit Fotos und Lieferscheinen. In den Bericht selbst gehören:
- Kopf: Baustelle, Datum, Wetter morgens, mittags und abends, Niederschlag mit Uhrzeit, Wind.
- Personal: je Firma und Gewerk die Zahl der Arbeitskräfte und die Stunden je Arbeitskraft; Nachunternehmer in eigenen Zeilen.
- Geräte: Gerät, Anzahl, Betriebs- und Stillstandsstunden, damit ein Stillstand durch Behinderung sichtbar wird.
- Behinderungen: Grund, Beginn und Dauer, betroffene Arbeitskräfte, dazu wem und wann Sie die Behinderung mitgeteilt haben.
- Ausgeführte Arbeiten mit Bauteil und Achse, Lieferungen mit Lieferscheinnummer, Besuche und Anordnungen mit Namen.
- Unfälle und Beinaheunfälle: ja oder nein, bei ja eine kurze Beschreibung.
- Fotos: Nummer oder Dateiname im Bericht vermerken, damit Bild und Eintrag zusammenfinden.
Rechenweg und typische Fehler
Der Rechner bildet die Arbeitsstunden brutto als Summe aus Arbeitskräften mal Stunden je Kolonne. Die Ausfallstunden ergeben sich je Behinderung aus betroffenen Arbeitskräften mal Dauer; die produktiven Stunden sind die Differenz, die Auslastung ist ihr Anteil an den Bruttostunden. Im Beispiel oben sind das 158 h brutto, 35 h Ausfall und eine Auslastung von 77,85 %.
Die Auslastung ist eine Kennzahl für Ihre eigene Auswertung, kein vertraglicher Wert. Sie zeigt, wie viel der bezahlten Zeit tatsächlich produktiv war, und macht Tage mit vielen Unterbrechungen im Wochenvergleich sichtbar.
Die Wochenübersicht addiert die Tageswerte und führt sie fort: Brutto- und produktive Stunden der Woche kommen zu den Stunden vor dieser Woche hinzu. So sehen Sie über die ganze Bauzeit, wie viele Stunden durch Behinderungen verloren gingen, eine Zahl, die in einer Auseinandersetzung über die Bauzeit hilfreich sein kann. Typische Fehler fängt der Rechner ab:
- Mehr Betroffene als Anwesende: Der Rechner meldet einen Fehler, denn diese Ausfallstunden ließen sich niemandem zuordnen.
- Eine Behinderung länger als die längste Schicht des Tages wird ebenfalls abgewiesen; ordnen Sie lange Unterbrechungen den Kolonnen zu, die wirklich betroffen waren.
- Zwei Behinderungen dürfen dieselben Arbeitskräfte betreffen, zusammen aber nicht mehr Stunden kosten, als brutto gearbeitet wurde.
- Gerätestunden sind Anzahl mal Stunden je Gerät, nicht die Stunden eines Geräts für die ganze Gerätegruppe.
- Ohne Arbeitskräfte gibt es keine Auslastung; der Rechner zeigt dann nur die Gerätewerte.
Fragen zum Bautagebuch
Ist ein Bautagebuch gesetzlich vorgeschrieben?
Eine allgemeine gesetzliche Pflicht für den Auftragnehmer haben wir im BGB, in der VOB/B und in der HOAI nicht gefunden. Die HOAI führt das Bautagebuch als Beispiel für die Dokumentation in der Objektüberwachung, also als Leistung der Planer. Für die ausführende Firma ist es meist eine vertragliche Pflicht oder schlicht der eigene Nachweis. Prüfen Sie dazu Ihren Bauvertrag und die Baubeschreibung.
Was ist der Unterschied zwischen Bautagebuch und Bautagesbericht?
Die Begriffe werden oft gleich verwendet. Meist ist der Bautagesbericht das einzelne Blatt für einen Tag und das Bautagebuch die fortlaufende Sammlung dieser Berichte über die ganze Bauzeit. Unsere Vorlage folgt dieser Aufteilung: ein Blatt je Tag und eine Wochenübersicht, die die Stunden seit Baubeginn fortschreibt.
Wer unterschreibt den Bautagesbericht?
Das legt Ihr Vertrag fest. Üblich ist, dass der Bauleiter des Auftragnehmers den Bericht unterschreibt und der Auftraggeber oder die Bauüberwachung ihn gegenzeichnet. Vereinbaren Sie, was die Gegenzeichnung bedeutet, etwa nur Kenntnisnahme oder Bestätigung von Personal und Behinderungen. Unsere Vorlage hat Felder für beide Unterschriften.
Gibt es die Bautagebuch-Vorlage auch als PDF?
Die leere Vorlage ist eine Excel-Datei, die Sie ausdrucken oder als PDF speichern können. Aus dem Rechner exportieren Sie den ausgefüllten Tagesbericht direkt als PDF oder als ausgefüllte Excel-Datei. Wer auf der Baustelle ohne Laptop arbeitet, druckt das Tagesblatt aus und überträgt die Werte abends in die Datei.
Werden meine Eingaben gespeichert oder gesendet?
Gesendet wird nichts. Der Rechner läuft vollständig in Ihrem Browser und hält einen Entwurf nur im lokalen Speicher dieses Browsers, damit nach einem Neuladen nichts verloren geht. Namen von Arbeitskräften, Firmen und Uhrzeiten verlassen Ihr Gerät nicht. Wenn Sie den Bericht teilen wollen, schicken Sie die exportierte Datei selbst an die Beteiligten.